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Hilfe vom Amt für flutgeschädigte Ehranger ab dem 26.10.2021

Weil der Antrag zu kompliziert ist: Verwaltung eröffnet Beratungsbüro für Wiederaufbauhilfe im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der Oberstrasse 6.

Foto und Text: Friedhelm Knopp


Im altem Ehranger Feuerwehrhaus an der Oberstraße 6 gibt es ab 26.10.2021 sachkundige Beratung für Anträge auf Wiederaufbauhilfe.


„Schnelle und unbürokratische Hilfe“ ist den zig-tausenden Geschädigten nach der Flutkatastrophe am 15. Juli dieses Jahres versprochen worden. Tatsächlich erhielt Rheinland-Pfalz dazu 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Fonds für Wiederaufbau. Seit dem 27. September können nun Anträge gestellt werden. Das Verfahren endet am 30. Juni 2023. Die Zuwendungen werden über die Investitions- und Strukturbank (ISB) des Landes ausgezahlt und können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Berechtigt sind flutgeschädigte Privathaushalte, Unternehmen, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe, Vereine und Kommunen. Soweit die Theorie.

Die Anträge von Privathaushalten müssen über das digitale Self Service Portal (DDP) der ISB Rheinland-Pfalz gestellt werden. Und an diesem Punkt beginnt für den größten Teil der privaten Antragsteller die Herausforderung: Das Verfahren ist nach Angaben von neutralen Experten so kompliziert, dass fast alle Betroffenen damit überfordert sind. Von einfach und unbürokratisch könne keine Rede sein, heißt es.

Die Stadt Trier will daher den vielen von der Flutkatastrophe betroffenen Haushalten im Stadtteil Ehrang-Quint gezielter helfen. Am Dienstag, 26. Oktober, eröffnet das Amt für Soziales und Wohnen eine Informations- und Hilfsstelle vor Ort. Untergebracht sind die dafür eigens eingerichteten Büros in der ersten Etage des ehemaligen Ehranger Feuerwehrhauses, Oberstraße 6, gegenüber der Kirche und neben der Grundschule.

Im Mittelpunkt der Beratung, so das Amt, stehe die Hilfe bei der Online-Antragsstellung an die Investitions- und Strukturbank, damit die Betroffenen ihre Wiederaufbauhilfen so schnell wie möglich erhalten könnten.

Dabei werde auch geprüft, ob alle nötigen Unterlagen vorliegen. Hans-Werner Meyer, Leiter des Amts für Soziales und Wohnen, hält auch eine spätere Erweiterung der Hilfe für denkbar. Meyer: „Ergänzend könnten nach der ersten Anlaufphase Informationen zu anderen Unterstützungs- und Hilfsangeboten in Form von Bürgersprechstunden angeboten werden.“


Aus organisatorischen Gründen ist eine Terminvereinbarung unter Telefon 0651/96796428 erforderlich.


Antrag auf Hilfe bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB):





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